FAQ - Fachübersetzen

Grundsätzlich alles in meiner Sprachkombination Spanisch, Italienisch, Englisch und Deutsch. Mein fachlicher Schwerpunkt liegt auf juristischen und medizinischen Texten und auf beglaubigten Übersetzungen von Urkunden in der Sprachkombination Spanisch-Deutsch.

Je nach Textart kann eine Übersetzerin bzw. ein Übersetzer rund 2000 Wörter pro Tag übersetzen. Die konkrete Dauer einer Übersetzung hängt jedoch von vielen Faktoren wie Fachlichkeit, Textlänge, Rechercheaufwand und nicht zuletzt von meinen freien Kapazitäten ab. Wenn Sie mir Ihren Text zur Ansicht schicken, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag ein Angebot mit Angabe des Preises und der Lieferdauer. Sollten Sie es besonders eilig haben, biete ich gegen einen Aufschlag auch Expressübersetzungen an. Rufen Sie mich am besten an, wenn es schnell gehen muss.

Das Honorar für eine Übersetzung berechne ich marktüblich nach der Zeilenanzahl des Zieltextes (Normzeile á 55 Anschläge inkl. Leerzeichen). Einen konkreten Preis kann ich Ihnen nennen, wenn Sie mir Ihren Text zur Ansicht schicken. Der Zeilenpreis hängt von der Fachlichkeit und Schwierigkeit des Ausgangstextes ab. Vor allem medizinische und juristische Dokumente sind häufig sehr komplex, wodurch die Übersetzung mehr Zeit in Anspruch nimmt. Für eine beglaubigte Übersetzung wird zusätzlich eine Beglaubigungsgebühr berechnet.

Beim Terminologiemanagement geht es darum, Fachbegriffe und unternehmensspezifische Termini, die in keinem Standardwörterbuch gelistet sind, zu verwalten und laufend zu aktualisieren. Für Unternehmen ist es im Sinne der Corporate Language wichtig, die firmeninterne Terminologie einheitlich und strukturiert zu verwenden – auch bei Übersetzungen. Das schafft Konsistenz und steigert die Qualität einer Übersetzung. Ich verwende ein entsprechendes Translation Memory und kundenspezifische Terminologiedatenbanken, damit bei Übersetzungen die einheitliche Verwendung von unternehmensspezifischen Begriffen gewährleistet ist. Ein weiterer Vorteil ist die Zeitersparnis und in weiterer Folge eine Kostensenkung, da die festgelegte Terminologie in weiteren Übersetzungen wiederverwendet werden kann. Wenn Sie mir firmeninterne Glossare zur Verfügung stellen, erleichtert mir das die Terminologieverwaltung in den Zielsprachen.

FAQ - Beglaubigte Übersetzungen

  1. Sie schicken mir Ihre Unterlagen in elektronischer Form (PDF, Scan, gut lesbares Foto) per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp
  2. Ich schicke Ihnen ein unverbindliches Angebot, Sie bestätigen es und begleichen die Rechnung
  3. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung zum vereinbarten Termin per E-Mail und/oder per Post

Bei der Übersetzung von amtlichen Dokumenten wie Zeugnissen, Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden verlangen Behörden, Gerichte oder Hochschulen beglaubigte Übersetzungen. Durch diese Beglaubigung werden Übersetzungen rechtlich verbindlich. Häufig ist auch die Übersetzung von Verträgen oder Gerichtsurteilen in gerichtlich zertifizierter Form erforderlich.

Ich bilde für die Übersetzung Ihrer Urkunde das Format der ursprünglichen Urkunde so getreu wie möglich nach. Ich hefte die Originalurkunde (oder eine Kopie davon) anschließend an die Übersetzung, versehe die Übersetzung mit meinem Rundsiegel, einer Beglaubigungsklausel und meiner Unterschrift und versiegle die beiden Dokumente. Ob ich die Übersetzung an das Originaldokument oder an eine Kopie heften muss, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich und am besten im Vorfeld zu erfragen. Manchmal wird auch eine elektronische Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur akzeptiert. In diesem Fall erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung als PDF per E-Mail.

Selbstverständlich können Sie Ihre Dokumente nach Terminabsprache auch persönlich in meinem Büro vorbeibringen. Eine Terminabsprache ist wichtig, da mein Büro nicht durchgehend besetzt ist. Außerdem müssen Sie nur einmal vorbeikommen, wenn ich die Übersetzung bei unserem Termin bereits vorbereitet habe.

Deshalb ist es von Vorteil, wenn Sie mir bereits vorab einen Scan Ihrer Dokumente schicken, damit ich die Übersetzung fertigstellen kann und bei unserem Termin nur noch die Übereinstimmung des Originals mit der Übersetzung bestätigen muss. Rufen Sie mich am besten an und wir besprechen die Vorgehensweise.

Sie können Sie mir die Dokumente per Einschreiben oder Post Express senden und erhalten diese per Einschreiben oder Post Express retour.

Ja. Inzwischen werden digitale Beglaubigungen von vielen Ämtern und Behörden anerkannt.. Besonders, wenn Sie Ihre Dokumente elektronisch im Ausland einreichen müssen, wird oftmals eine digital beglaubigte Übersetzung akzeptiert. Die Übersetzung wird dabei mit einem PDF Ihres Dokuments zusammengefügt und eine qualifizierte elektronische Signatur tritt an Stelle der herkömmlichen Unterschrift. Ich empfehle, vorab in Erfahrung zu bringen, ob die digitale Beglaubigung mittels qualifizierter elektronischer Signatur von der Stelle, wo Sie die Übersetzung Ihrer Urkunden vorlegen möchten, angenommen wird.

Ein Dokument, das in Österreich in eine Fremdsprache übersetzt wird, ist nicht automatisch in anderen Ländern gültig. Meist ist dafür eine Apostille nötig. Mittels Apostille wird die Echtheit des Dokuments im internationalen Rechtsverkehr bestätigt. Sie gilt unter Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben. Für in Österreich ausgestellte Dokumente erhalten Sie die Apostille entweder vom Landesgericht, vom Legalisierungsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten oder vom Amt der Landesregierung (Beglaubigungsstelle). Für Dokumente im Ausland wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesvertretung.

Die Behörde im Zielland entscheidet, ob für Ihr Dokument eine Apostille erforderlich ist. Ich empfehle Ihnen für eine rasche Abwicklung der Übersetzung, schon im Vorfeld nachzufragen.

FAQ - Dolmetschen

Beim Simultandolmetschen wird die Rede des Vortragenden nahezu zeitgleich in die Zielsprache übertragen. Diese Dolmetschtechnik wird vor allem bei größeren Konferenzen mit mehreren Sprachen und langen Vorträgen mit vielen Teilnehmern eingesetzt, denn sie rückt die Kontinuität der Veranstaltung in den Vordergrund und spart Zeit.

Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt die Übertragung in die Zielsprache erst nach mehreren Sätzen bzw. einigen Minuten, wenn der Sprecher eine Pause macht. Ich verfüge über eine entsprechende Notizentechnik und kann auch minutenlange Sprechbeiträge mit hoher Genauigkeit im Nachhinein wiedergeben.

Das Flüsterdolmetschen ist eine Sonderform des Simultandolmetschens. Es wird angewendet, wenn nur eine sehr kleine Teilnehmerzahl der Ausgangssprache nicht mächtig ist. Ich stehe hier als Dolmetscherin im Gerichtssaal oder in einer Verhandlung zwischen oder hinter den sprachunkundigen Personen und flüstere diesen die zielsprachlichen Beiträge direkt ins Ohr.

Als Gerichtsdolmetscherin bin ich offiziell berechtigt, bei Gerichtsverfahren, Behörden- und Notariatsakten als Dolmetscherin tätig zu werden, wenn der Richter, Standesbeamte oder Notar sicherstellen muss, dass eine nicht des Deutschen mächtige Person den Verlauf der jeweiligen Handlung verlässlich in ihrer eigenen Sprache verfolgen kann. Umgekehrt brauchen etwa spanischsprachige Parteien bzw. Zeugen einen gerichtlich zertifizierten Dolmetscher, damit sie eine gerichtlich anerkannte Aussage ablegen können.

Die Preise richten sich je nach Einsatzart, Fachbereich und Örtlichkeit und werden gewöhnlich nach Halbtages- oder Tagessätzen berechnet. Bei Kurzeinsätzen kann eine Sondervereinbarung nach Stunden getroffen werden. Auf Anfrage unterbreite ich Ihnen sehr gerne ein unverbindliches Angebot und bespreche mit Ihnen die einzelnen Schritte des Dolmetscheinsatzes.

Im Strafgerichtsverfahren gelangen die Bestimmungen des österreichischen Gebührenanspruchsgesetzes zur Anwendung.

Für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung bzw. Konferenz ist es sehr hilfreich, wenn ich mich als Dolmetscherin fachlich und terminologisch gründlich auf Ihre Veranstaltung vorbereite. Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen in Sekunden reagieren und daher ist es enorm wichtig, in den Gegenstand der Veranstaltung eingearbeitet zu sein. Insbesondere bei Eigennamen, Titeln, Zahlen, Berufsbezeichnungen, technischen Details etc. brauchen Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine Orientierung. Die rechtzeitige Zusendung von zumindest Rohfassungen Ihrer vorbereiteten Reden und Vorträge ist sehr hilfreich.

  • Gewünschter Termin
  • Ort und Dauer der Veranstaltung
  • Fachgebiet/Unterlagen zur Vorbereitung
  • Ausgangs- und Zielsprache
  • Art der Veranstaltung
  • Konsekutiv- oder Simultandolmetschen